Nachträge stellen zunächst zusätzliche Vergütungsbegehren des Auftragnehmers bei möglicherweise auftraggeberseitig zu vertretenden Bauvertragsabweichungen dar.
Um eine solche Vertragsabweichung überhaupt erkennen zu können, ist die intensive Auseinandersetzung mit der eigentlichen Beschreibung der Leistung – also meistens mit dem vollständigen Bauvertrag – das Fundament allen Handelns. Die Zusammenarbeit mit Baujuristen ist daher oftmals angezeigt und wird von uns ausdrücklich befürwortet, da – dies zeigt unsere lange Erfahrung mit der Auseinandersetzung mit Nachträgen – nur so ein erfolgreiches Nachtragsmanagement aufgebaut werden kann.
Ob nun Nachträge erstellt oder geprüft werden sollen, der Ablauf im Nachtragsmanagement ist stets der Gleiche:
- Anspruch dem Grunde nach
- Formerfordernisse
- Dokumentation der Anordnung und ausgeführten Baumaßnahmen und Sekundärwirkungen
- Nachtragsbegründung
- Bestimmung der Preisermittlungsgrundlagen
- Vergütungsberechnung
- Nachtragsprüfung und Nachtragsverhandlungen