Die Abwehr von Nachtragsansprüchen beginnt schon bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung und der weiteren Vertragsbestandteile, nicht erst während der Durchführung der Baumaßnahme.
Daher ist schon frühzeitig der Fokus auf
- die baubegleitende Planung / Planungsänderungen / nachträglichen Zusatzwünsche des Bauherrn
- eine fehlerhafte / unzureichende Planung
- die verzögerte Vergabe und deren vertragsrechtliche Auswirkungen
- vergessene Arbeitsschritte
- spekulative Angebote
- die Verwirklichung (nicht) erkannter oder (nicht) erkennbarer Risiken, insbesondere Baugrundrisiken,
zu richten.
Wir beraten und unterstützen Sie in jedem Stadium:
- Prüfung der Planung auf Realisierbarkeit
- Abstimmung zwischen rechtlichen und technischen Vertragsinhalten
- Überprüfung von Hauptmengen in der Ausschreibung
- Kontrolle der Terminplanung
- Organisation und Kontrolle der Planung
- weitere Punkte siehe „Optimierungen in der Ausschreibungsphase“